Denis: Der Reflektor und dessen Montageort wären besser in einem eigenen Thread aufgehoben.
Bitteschön Denis
Zitat von die-rohrzang im Beitrag #11 Wenn ich mal den Para. 53 StVZO anschaue müsste der Reflektor das letzte Bauteil des Mopeds sein.
Das wäre ja bei meiner Variante leider nicht der fall.
Vielleicht haben hier die Schrauber ein paar Tips.
Ist ein immer wieder gerne diskutiertes Thema. Dem TÜV ist es in der Regel egal, ob am seitlichen Kennzeichenträger oder mittig am Moped montiert. Die Polizei verlangt allerdings meist eine mittige Montage.
Hier mal Gesetzestexte zum nachlesen.
Dateianlage:
Sie haben nicht die nötigen Rechte, um die angehängten Dateien zu sehen
melde mich auch mal kurz zum Thema, da selber betroffen gewesen. Sachverhalt: An meiner damaligen E- Glide war sereinmäßig kein Rückst,rahler mit E- Typzeichen angebaut. Beim TÜV- Termin sollte mir der Stempel versagt werden. Habe dann selstklebende E- geprüfte Teile an die fest montierten Koffer gebaut. So und nun komme ich zur Aussage des Prüfers: "Ein Rückstrahler (rund oder eckig) muss mittig angeordnet sein, oder es müssen 2 seitlich angebrachte montiert werden, die in der gleichen Anbauebene zu montieren sind. Ein einzelner, nicht mittig angebrachter ist nicht zulässig, da er durch andere Bauteile (z.B. Rad) verdeckt sein könnte !" Zitat Ende
Wenn der Prüfer ein Auge zudrückt habt ihr also einen Papa Gnädig erwischt.
Um etwas zum Thema beizutragen: Bei verschiedenen Anbietern von seitlichen KZH habe ich gesehen, dass der Reflektor zusammen mit dem Kennzeichen, also beides auf der Seite montiert wird. Wenn die KZH so angeboten/ verkauft werden sollte das doch der Zulassungsverordnung entsprechen?
kann sein, dass die sogar mit EG- ABE sind, dann ragen sie tatsächlich aber über das Hinterrad hinaus. ZB die bei Tante Louise erhältlichen von Thunderbike. Siehe Bild im Katalog !
Ich hab den Reflektor auch unter dem seitlichen Kennzeichenhalter. Hab vom Tüv ein Gutachten und Einzelabnahme bekommen. Als ich dann mit der Bolt zur Tüv Untersuchung war gab es zwar die Plakette aber auch den Hinweis das der Reflektor mittig zu sitzen hat und es Probleme mit der Rennleitung geben könnte.
Zitat von Swart im Beitrag #8Also laut Umbauer TGS ist der Rückstrahler am seitlichen Kennzeichen erlaubt und TÜV geprüft
Gruß Andy
Sorry Andy, aber die Aussage von TGS nutzt dir in einer genauen Polizeikontrolle gar nichts. Ich habe mit meiner Harley damals entsprechend andere Erfahrungen gemacht. Fakt ist, dass der Rückstrahler mittig zur Längsachse des Fahrzeugs montiert werden muss, allerdings wird das bei Kontrollen teilweise noch "tolerant" gehandhabt. Frei nach dem Motto: "Wo kein Kläger da kein Richter"
Ich habe mir im Herbst auch einen Seitlichen an meiner ELSe eintragen lassen und dafür auch den Reflektor vom Kennzeichenhalter wieder mittig aufs Schutzblech montieren müssen was auch dann so in die Papiere eingetragen wurde.