Hey ich wollte mal fragen ist bei einer Sissybar eine ABE oder so dabei bzw . wenn ich eine habe und die zb. umschweiße muss diese dann abgenommen werden ?
die Antwort ist ganz einfach: eine Sissybar benötigt weder eine ABE, noch muss sie eingetragen werden. Sie darf allerdings sicherheitsrelevante Bauteile (Rücklicht, Blinker usw.) nicht abdecken. Auch einer Änderung einer bestehenden Sissybar steht nichts im Wege, solange die vorgenannten Punkte eingehalten werden und die Sissybar verkehrssicher angebaut ist.
die Antwort ist ganz einfach: eine Sissybar benötigt weder eine ABE, noch muss sie eingetragen werden. Sie darf allerdings sicherheitsrelevante Bauteile (Rücklicht, Blinker usw.) nicht abdecken. Auch einer Änderung einer bestehenden Sissybar steht nichts im Wege, solange die vorgenannten Punkte eingehalten werden und die Sissybar verkehrssicher angebaut ist.
Von der Seite eines Rechtsanwaltes (natürlich ohne Gewähr!): "Die Sissybar (übersetzt soviel wie : „Weichlingsstange“) ist ohne weiteres bis zu einer Höhe von 2600mm über Fahrbahnhöhe zugelassen. Eine Eintragung ist in der Regel nicht erforderlich. Auch hier sind natürlich keine scharfen Kanten erlaubt."
Da geht also einiges! 2-3 Extreme aus meinem Klub haben Sissys dran, die inkl. Bike fast mannshoch sind. Einzelanfertigeungen vom Metallbauer. Sehr geil! Ich mag Sissys auch und habe selbst eine kleine dran. Die Sozia fühlt sich etwas sicherer und ohne Sozia kann man Gepäck super dran befestigen bzw. am nach hinten wegrutschen hindern. Ich stülpe auch gerne bei Tankstops usw meinen Helm drüber.
die Antwort ist ganz einfach: eine Sissybar benötigt weder eine ABE, noch muss sie eingetragen werden. Sie darf allerdings sicherheitsrelevante Bauteile (Rücklicht, Blinker usw.) nicht abdecken. Auch einer Änderung einer bestehenden Sissybar steht nichts im Wege, solange die vorgenannten Punkte eingehalten werden und die Sissybar verkehrssicher angebaut ist.
Gruß
Dirk
Danke Dirk diese Info Hilft mir nun auch, ich habe das Problem das der Rückenkissen ca. 3 cm zu weit hinten ist da könnte ich nun zwischen Kissen und Befestigung eine Hülse oder 2 Kontermutter anschrauben, hatte schon Bedenken Zwecks TÜV
Servus ich muss das thema nochmal lostreten. Ich hab mir ne sissybar von motea gekauft. Sieht mega aus bloß macht der TÜV gerade en paar probleme zwecks keine Papiere und nicht eingetragen, kann mir jemand helfen?
Hab da gerade mal nachgelesen. Die DEKRA schreibt dazu auf Ihrer Seite folgendes: "Sie war lange umstritten, ist inzwischen aber zulässig: die Sissybar, frei übersetzt etwa „Memmenstange“. Die oft gepolsterte Rückenlehne zum Beispiel bei Choppern oder Cruisern ist Komfortmerkmal und Deko in einem – für viele aber einfach überflüssig.
In der Theorie dürfen Sissybars bis zu 4 Metern über die Fahrbahn aufragen – einfach deshalb, weil das bekanntlich die maximale Höhe eines beliebigen Fahrzeugs auf deutschen Straßen ist. Eine Eintragung ist nicht nötig. Gefährliche Spitzen und scharfe Kanten sind selbstverständlich tabu."
Zitat von Titus im Beitrag #12Nachzulesen hier=> DEKRA-Sissybar
Da ist aber auch zu lesen das Zulässigkeit gemäß StVZO durch ABE für Fahrzeugteile oder Teilegutachten nachgewiesen werden muss... Auf die schnelle habe ich in der StVZO nix gefunden. Obwohl für mich mit der Racer völlig obsolet dennoch spannend
Er meinte einfach das es so nicht geht und es die Bauform des motorrades beeinflussen würde😅 Motea bietet weder Abe noch sonstige Dokumente für ihre Produkte an, hab ich gerade nachgefragt. Ich glaub ich bin einfach an ein arschloch geraten als Prüfer. Mal schauen was ich mach sonst waren es halt einfach mal 150€ für die tonne wenn sich nichts machen lässt
Ich hatte schon des öfteren die Möglichkeit an einer Kontrolle teilzunehmen. Die Rennleitung inspiziert in der Regel Auspuff,Lenker,Spiegel und Beleuchtung. Mich hat noch nie jemand nach einer Eintragung der Sissibar gefragt. Ansonsten,Ängste ablegen,no Risk no Fun.
Wenn du An die sissybar keine Scharfen oder spitzen Kanten ranbrätst oder gar noch ein Messer einlässt(wie viele in den USA es gern machen) sollte das klar gehen. So gesehen ist es eine Rückenstütze. Und soweit ich weiß ist ein Sitz auch eintragungsfrei.