Zitat von Spatz im Beitrag #11
Zitat von guzzlutz im Beitrag #10
Nun bringst du mich erneut dazu wohl mal nachzuschauen, was in der ABE zum LSL Flat Track Lenker steht.
Und irgendwie logisch, dass ich damit vlt. noch zum TÜV muss.
Der LSL Flat Track hat ne ABE für die BOLT VN03, in diesem Fall muss nichts eingetragen werden, nur die ABE muss mitgeführt werden.
So, an alle und @Spatz
Ich habe in die ABE gesehen, Seite 2, und es ärgert mich, dass ich mich auf das verlassen habe, was ich vorher u. a. gelesen habe.
1. Auf Seite 2 der ABE, Absatz 2 und 3 steht eindeutig, dass der Lenker einzutragen ist.
2. Wie Spatz richtig schrieb gilt die ABE nur für die 03 und nicht für die 07.
Die frühere Gleichung ABE gleich eintragungsfrei gilt schon lange nicht mehr, wie mir bekannt war. Und dass ein so sicherheitsrelevantes Teil wie ein Lenker mit ggf. der Verlängerung der Bremsleitung hinsichtlich des Anbaus überprüft werden muss ist eigentlich auch logisch und mit etwas Nachdenken wäre ich auch drauf gekommen.
Vielleicht sollte man das ja auch Mal seperat aufführen und nicht nur hier in diesem Threads ... oder?
Ich erlaube mir einen eigenen Threads dazu zu eröffnen und hoffe das ist okay.
Bleibt die Frage was zu tun ist.
Mittlerweile hat mein Moped verschiedene Umbauten die nicht TÜV konform sind und die bei der letzten HU nicht bemerkt wurden. Insofern, der Lenker fällt auch nicht sehr auf und im Falle eines Unfalls würde man das ggf. feststellen, aber auch, dass er korrekt befestigt ist und die 07 eigentlich der 03 gleich ist.
Oder per Einzelabnahme abnehmen?
Was meint ihr?